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Rückgaberecht und -folgen

Rückgaberecht und -folgen

Verbraucher können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.

Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E- Mail erklärt werden.

Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher; bei der Berechnung der Frist wird der Tag, zu dem die Rückgabebelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher nicht mitgerechnet. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware beim Verbraucher abgeholt. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Jawa Power Oltimerservice u. Ersatzteilhandel

Seestraße 4

D-18292 Kuchelmiß Fax: +49 (0)38456 - 66451

eMail:jawapower350@aol.com

Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.