Rückgaberecht und -folgen
Verbraucher können die erhaltene Ware ohne
Angabe von Gründen innerhalb eines Monats
durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware
(z.B. bei sperrigen Gütern) kann die
Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-
Mail erklärt werden.
Die Frist beginnt frühestens mit dem
Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in
Textform mitgeteilt worden ist, nicht
jedoch vor dem Tag des Eingangs der
Warenlieferung beim Verbraucher; bei der
Berechnung der Frist wird der Tag, zu dem
die Rückgabebelehrung in Textform
mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des
Eingangs der Warenlieferung beim
Verbraucher nicht mitgerechnet. In jedem
Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten
und Gefahr des Unternehmers.
Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens. Bei
Rücknahmeverlangen wird die Ware beim
Verbraucher abgeholt. Die Rücksendung oder
das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Jawa Power Oltimerservice u.
Ersatzteilhandel
Seestraße 4
D-18292 Kuchelmiß
Fax: +49 (0)38456 - 66451
eMail:jawapower350@aol.com
Das Rückgaberecht besteht entsprechend §
312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei
Verträgen zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die
beiderseitig empfangenen Leistungen zurück
zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen
(z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Kann der Verbraucher die empfangene Ware
ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Die durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme entstandene
Verschlechterung bleibt dabei außer
Betracht. Darüber hinaus gilt die
Wertersatzpflicht für den Fall, dass der
Verbraucher die empfangene Ware ganz oder
teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren
kann, nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung –
wie sie etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist.